Unternehmen und Privatpersonen engagieren sich zunehmend bei der Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks. Die Art und Weise, wie sich die Menschen fortbewegen, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im Sinne nachhaltiger Arbeitswegoptionen unterstützen, tun nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sie positionieren sich darüber hinaus als attraktiver Arbeitgeber und sorgen für eine nachhaltige Mitarbeiterbindung im doppelten Sinne.
Die Vorteile nachhaltiger Pendeloptionen
Durch die Förderung nachhaltiger Pendeloptionen unter den Mitarbeitern können Unternehmen Emissionen und Kosten senken und als Arbeitgeber attraktiver werden. Ein nachhaltiger Mobilitätsplan für Unternehmen besteht in der Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Nutzung nachhaltigerer und effizienterer Verkehrsmittel. Damit zeigt das Unternehmen seine Selbstverpflichtung für eine bessere ökologische und soziale Qualität und bewegt sich im Rahmen der
17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030. Viele Mitarbeiter werden das zu schätzen wissen und das Image des Unternehmens entsprechend positiv bewerten.
Darüber hinaus kann die Förderung der nachhaltigen Mobilität die Gesundheit der Mitarbeiter verbessern und zu einer Verringerung von Fehlzeiten und Unfällen führen. Zudem müssen weniger Parkplätze vor dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies spart nicht zuletzt Kosten oder schafft Raum, der anderweitig genutzt werden kann. Auch die Mitarbeiter sparen durch die Förderung Kosten. Die Förderung von Jobticket und Co. durch den Arbeitgeber macht das Auto oder einen Zweitwagen im besten Fall entbehrlich, spart aber zumindest Fahrtkosten und Verschleißkosten. Derartige Extras sorgen für eine nachhaltige Mitarbeiterbindung.
Jobticket für die nachhaltige Mitarbeiterbindung
Für den Traumjob im attraktiven Unternehmen nehmen Mitarbeiter gerne auch längere Fahrtwege zur Arbeitsstätte auf sich. Viele Arbeitnehmer nutzen zu diesem Zweck ohnehin bereits den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV). Die Fahrt mit Bus und Bahn verhindert, allabendlich in der Rushhour festzusitzen. Unternehmen können bei diesen Mitarbeitern mit der Übernahme bzw. mit einem Zuschuss zum ÖPNV-Ticket in Form eines Jobtickets punkten. Andere Mitarbeiter können auf diese Weise motiviert werden, ebenfalls auf nachhaltige Mobilitätslösungen umzusteigen.
Das Jobticket wird den Mitarbeitern als Bestandteil ihres Lohns zur Verfügung gestellt. Mit dem Ticket können Arbeitnehmer den ÖPNV oder auch den Fernverkehr zu vergünstigten Preisen oder sogar kostenlos nutzen. Das Unternehmen hat die Wahl, lediglich einen Zuschuss zu einer Monats- oder Jahreskarte zu zahlen oder das Ticket vollumfänglich und direkt zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber muss zu diesem Zweck einen Vertrag mit dem Verkehrsverbund der Region und / oder mit der Deutschen Bahn abschließen.
Das Deutschlandticket als Jobticket
Auch das Deutschlandticket kann als Ticket für den Arbeitsweg genutzt und vom Arbeitgeber als Firmenticket beantragt werden, ist allerdings von diesem zu unterscheiden. Das Jobticket kann die Möglichkeit beinhalten, Züge im Fernverkehr zu nutzen, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Auch die Buchung erster Klasse Tickets ist möglich. Das Deutschlandticket – auch als 49-Euro-Ticket bekannt – gilt hingegen ausschließlich im deutschlandweiten Regional- und Nahverkehr. Es kann dafür unabhängig vom Tarifgebiet und Verkehrsverbund genutzt werden und gilt bundesweit. Es ist monatlich kündbar und nicht übertragbar und als App oder in Form einer Chipkarte erhältlich.
Gewährt das Unternehmen einen Mindestzuschuss von 25 % auf den Preis des Deutschlandtickets, gibt es einen Rabatt von bis zu 5 % auf den Ausgabepreis. Den Arbeitnehmer kostet das Deutschlandticket entsprechend 34,30 Euro.
Steuerfrei unterwegs
Damit das Ticket steuerfrei bleibt, kann es als
Zusatzleistung zum Lohn gewährt werden. Die Aufwendungen für das Ticket von Arbeitgeberseite werden auf der Lohnsteuerbescheinigung verzeichnet und mit der Entfernungspauschale des Arbeitnehmers verrechnet. Bei dieser Variante kann das Jobticket auch für Privatfahrten im Regionalverkehr genutzt werden.
Eine andere Möglichkeit ist die Pauschalversteuerung von Zuschüssen mit 15 %. Das Ticket bzw. der Zuschuss wird in diesem Fall im Rahmen einer Entgeltumwandlung gewährt. Der Arbeitgeber kann das Ticket in diesem Fall mit 15 % pauschal versteuern.
Beim Arbeitnehmer mindern steuerfreie Arbeitgeberleistungen entsprechend die Entfernungspauschale.
Wird vom Arbeitgeber das Ticket oder der Zuschuss ausgegeben, ohne dass die Aufwendungen auf der Lohnsteuerbescheinigung verzeichnet sind, werden pauschal 25 % Lohnsteuer berechnet. Bei dieser Variante entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Weitere Möglichkeiten der nachhaltigen Mitarbeiterbindung
Neben der Ausgabe oder Bezuschussung eines Jobtickets können Arbeitgeber die nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeiter auch auf anderem Wege unterstützen. Dienstwagen war gestern. Immer größerer Beliebtheit erfreut sich das Bike-Leasing über den Arbeitgeber. Unternehmen können E-Bikes oder Sporträder für ihre Arbeitnehmer steuergünstig zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Leasings ist auch eine private Nutzung der Fahrräder möglich.
Ein solches Bike-Leasing lohnt sich für die Mitarbeiter vor allem, je mehr der Arbeitgeber zur Leasingrate, zu Versicherung und Service dazuzahlt. Besonders bei Mitarbeitern mit kürzeren Arbeitswegen, die im besten Fall auch privat gerne mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Unternehmen
mit dem Angebot des Bike-Leasings punkten.