Wer sich als Friseur selbstständig machen möchte, träumt von einem eigenen Friseursalon. Damit mit diesem Vorhaben allerdings alles gutgeht, solltest Du einiges beachten. Welche Tipps Du Dir zu Herzen nehmen solltest, zeigt dieser Artikel.
Selbstständig als Friseur
Ein
guter Artikel zum Thema Selbstständigkeit als Friseur von PayMash zeigt, worauf Du achten solltest, wenn Du als mobiler Friseur tätig sein möchtest. Um einen Friseursalon zu eröffnen, musst Du allerdings noch mehr bedenken.
Wenn Du bis dato in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt warst und nun einen eigenen Friseursalon leiten willst, empfiehlt es sich, die Selbstständigkeit Schritt für Schritt anzugehen. Viele starten als mobiler Friseur und bauen sich so einen festen Kundenstamm auf. Nach einer gewissen Zeit wirst Du die finanzielle Möglichkeit haben, einen Salon zu eröffnen.
Planung ist das A und O
Jeder, der sich selbstständig machen möchte, sollte dies gut planen. Auch wenn Du planst, einen eigenen Friseursalon zu eröffnen, ist Planung von oberster Wichtigkeit. Ratsam ist, einen
Businessplan zu erstellen. In diesem ist sowohl Deine Geschäftsidee als auch Dein Finanzplan enthalten. Damit Du als Friseursalon bestehen kann, ist er somit unverzichtbar.
Bei einem physischen Friseursalon vor Ort musst Du mit gewissen Fixkosten rechnen. Dazu zählt die monatliche Miete, aber auch Nebenkosten und Löhne für Deine Mitarbeiter fallen an. Wenn Du Dir noch nicht sicher bist, ob sich ein Friseursalon lohnt, solltest Du die Ausgaben und Einnahmen aufschreiben und gegeneinander aufwiegen.
Vorteile eines Friseursalons
Ein großer Vorteil eines Friseursalons ist, dass Du die Möglichkeit auf Neukunden durch Laufkundschaft hast. Darüber hinaus kannst Du auch einen bestehenden Salon übernehmen und somit die Stammkunden gleich mit übernehmen. Für viele Gründer ist dies der optimale Start in die Selbstständigkeit, da zumindest eine Sorge – die Kundenakquise – wegfällt.
Allerdings solltest Du Dir stets vor Augen halten, dass Du mit einem Friseursalon an einen Ort gebunden bist. Ein mobiler Friseur kann auch lukrative Aufträge außerhalb seiner Stadt annehmen und so seine Reichweite erhöhen. Das kann dazu beitragen, dass Du eine ganz neue Zielgruppe erschließen kannst.
Du solltest Dir daher eingehende Gedanken darüber machen, ob Du einen festen Salon eröffnen möchtest oder die Selbstständigkeit als mobiler Friseur bestreiten willst. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile.
Friseursalon eröffnen – welche Rechtsform?
Wenn Du einen Friseursalon eröffnen und Dich selbstständig machen möchtest, musst Du auch die entsprechende
Rechtsform wählen. Wenn Du mit Partnern gründest, empfiehlt sich eine GbR. Dabei haften alle Partner mit ihrem Privatvermögen für die Firma. Außerdem ist die Zusammenarbeit optimal vertraglich geregelt, wenn eine GbR gegründet wird.
Eine GmbH ist auch möglich, aber in der Realität für junge Gründer nur schwer umzusetzen. Das liegt daran, dass die Eröffnung bereits zwischen 450 und 1.000 Euro kostet und mindestens 25.000 Euro Stammkapital vorhanden sein muss.
Beliebter ist eine Mini-GmbH. Diese kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Der Gewinn verbleibt zur Hälfte im Unternehmen, bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht wurden. Danach erfolgt die Umwandlung zu einer „richtigen“ GmbH.
Natürlich ist es auch möglich, dass Du eine Einzelfirma gründest. Das hat den Vorteil, dass Du keine Geschäftspartner hast und alle Entscheidungen alleine treffen kannst. Sie ist die wohl unkomplizierteste Rechtsform und gerade für den Anfang zu empfehlen. Möchtest Du später immer noch einen Partner hinzuziehen, ist es möglich, nachträglich eine GbR oder GmbH zu gründen.
Meldung beim Finanzamt
Wenn Du einen Friseursalon eröffnen möchtest, musst Du dies beim Finanzamt melden. Dort bekommst Du eine Umsatzsteuernummer, die Du für Deine Geschäfte benötigst. Wenn Du im ersten Geschäftsjahr Umsätze bis 17.500 Euro und nicht mehr erzielst, giltst Du als Kleinunternehmer und bist von der Umsatzsteuer befreit. Somit musst Du auf den Rechnungen keine 19 % ausweisen und an das Finanzamt abführen. Dadurch bietest Du Deine Leistungen günstiger an, was primär bei der Neukundengewinnung von Vorteil ist. Nachteilig ist allerdings, dass Du auch beim Kauf von Produkten für Deinen Friseursalon Umsatzsteuer bezahlen musst. Andernfalls kannst Du die 19 % direkt vom Kaufpreis abziehen. Somit solltest Du auch die Meldung beim Finanzamt gut durchdenken.
Weitere Meldungen bei Eröffnung eines Friseursalons
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist im Friseurhandwerk Pflicht – egal für welche Rechtsform Du Dich entscheidest. Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Dadurch erlässt sie Unfallverhütungsvorschriften und achtet auf ihre Einhaltung. Somit musst Du einen Beitrag bezahlen, welcher sich nach Deinem Gehalt und dem Gehalt Deiner Angestellten orientiert. Um eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, wie man sie nennt, kommst Du daher nicht herum, wenn Du einen Friseursalon eröffnen möchtest.