Eine Kündigung ist neben einer reiflich überlegten Entscheidung immer auch eine Formalität, bei welcher es die eine oder andere Bedingung gibt, damit das Schreiben am Ende des Tages auch wirklich wunschgemäß wirksam wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher noch kein Kündigungsschreiben selbst verfasst haben und in einer vergleichbaren Situation waren, sind mit den zu beachtenden formalen Kriterien in der Regel nicht vertraut. Daher beschäftigen wir uns im Laufe des Artikels mit den gängigen Fragen zur Thematik und begutachten dabei Unterkategorien wie den zu wählenden Zeitpunkt, die Art der Zustellung und die Formulierung.
Schriftlich und im Original
Wer sich entschieden hat zu kündigen, der tut dies wohlüberlegt und äußert dieses Vorhaben nicht aus der Emotion im mündlichen Kontakt oder gar per WhatsApp. Somit handeln die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch völlig richtig, da eine Kündigung nur in schriftlicher Form wirksam ist. Weiterhin muss das Schreiben von der kündigenden Person unterschrieben werden. Der Brief ist im Original an das Unternehmen zu richten und nicht als Kopie, da jene rechtlich anfechtbar wäre, was den Absprung aus dem Unternehmen verzögern bzw. erschweren könnte. Bewahren Sie also bei Ihrer Kündigung die traditionelle Form und schreiben Sie einen Brief, welcher das aktuelle Datum, Ihr Anliegen und eine Unterschrift enthält.
Der korrekte Zugang vermeidet Probleme
In großen Unternehmen richten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Kündigung in der Regel an das Personalbüro, während innerhalb eines kleinen Familienunternehmens auch der Inhaber selbst der Adressat sein kann. Sofern das Kündigungsschreiben persönlich abgegeben wird, so empfehlen wir, die Übergabe quittieren zu lassen. Bedenken Sie, es ist für das Unternehmen nicht erfreulich Sie zu verlieren und egal wie gut das Arbeitsverhältnis bisher war, gilt hier, Sicherheit vor Risiko. Bei der Zustellung per Post ist es möglich, ein Einschreiben zu verwenden oder aber den noch sichereren Weg zu gehen, indem Sie einen Kurierdienst beauftragen, welcher die Sendung zustellt.
Bedenken Sie Ihre persönliche Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in den Arbeitsverträgen gestalten sich äußerst unterschiedlich. Während einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten beachten müssen, reicht es in anderen Unternehmen aus, in der ersten Monatshälfte zum Monatsende zu kündigen. Geschieht dies, so ist es zwingend notwendig und anzuraten, den jeweiligen Termin des Austritts aus dem Unternehmen, auch wirklich im Schreiben zu nennen. Vermeiden Sie dabei Formulierungen wie ,,zum nächstmöglichen Termin", sondern ergründen Sie jenen selbst und benennen Sie den Tag des Austritts ganz klar, sodass keinerlei Missverständnisse mehr aufkommen können und für beide Seiten Klarheit herrscht.
Wenn es schnell gehen muss, kann eine Kündigung auch per Expresslieferung verschickt werden. Weitere Informationen dazu gibt es bei Ihrem
Kurierdienst.
Informieren Sie sich im Vorfeld über Ihre vertraglichen Rechte
Nicht selten steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch im Falle einer eigenen Kündigung noch eine Abfindung zu, die vom Unternehmen zu zahlen bzw. im gemeinsamem Gespräch auszuhandeln ist. Weiterhin ist es möglich, noch vorhandene Urlaubstage zu nutzen, um die Arbeitszeit zu verringern und de facto einen früheren Austritt aus dem Unternehmen zu erreichen, welcher insbesondere bei einem nicht mehr funktionierenden Verhältnis zwischen den beiden Parteien oft erstrebenswert ist. Hierzu ist es ratsam, den eigenen Arbeitsvertrag im Vorfeld der Kündigung und der damit wahrscheinlich einhergehenden und nachfolgenden Gespräche, gründlich zu studieren und auf die genannten Punkte hin zu untersuchen. Häufig haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich zu einem früheren Stadium des Arbeitsverhältnisses nicht mit solchen Punkten auseinandergesetzt, weil ein Ende dieses Verhältnisses zunächst einmal nicht in Betracht gezogen wurde. Nun ist im Zuge der Kündigung jedoch die Zeit gekommen, diese Punkte gründlich zu prüfen, um keine Rechte und Annehmlichkeiten zu verschenken.
Im Streitfall hilft ein Experte für Arbeitsrecht
Leider kommt es immer wieder auch zu Kündigungssituationen, in denen noch Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und dem Unternehmen vorliegen, die entweder aus vorherigen Zeiten rühren oder aber die Kündigung an sich betreffen. Nur die wenigsten unter Ihnen werden mit solchen Situationen bereits viel Erfahrung gesammelt haben und sofort über die Möglichkeit verfügen, adäquat zu handeln sowie die beste Lösung für die Situation zu kennen. Daher eignet sich in diesem Falle, wenn er auch noch so ungern angetreten wird, der Gang zum Experten für Arbeitsrecht, welcher sich mit der Thematik auskennt und zumindest mit Tipps und Kniffen Ratschläge für die entsprechende Situation geben kann. Dies bedeutet keineswegs, dass der Kündigungsprozess nun in einem Rechtsstreit enden muss, vielmehr bietet sich so die Möglichkeit, die rechtlichen Gegebenheiten zu kennen und auf der sicheren Seite zu sein, was die weiteren Abläufe angeht.
Beide Seiten trennen sich gern im Guten
Nicht immer muss es dazu kommen, dass Schwierigkeiten und Streit den Weg pflastern, bis man das Unternehmen dann am Tag des Austritts auch wirklich verlässt. Aus rein menschlicher Sicht sollten Sie bemüht sein, sich im Guten vom Unternehmen zu trennen. In der Wirtschaft und im Leben selbst weiß man nie, ob das Leben einen nicht doch noch einmal mit dem einen oder anderen Menschen zusammenführen wird und in diesem Fall ist eine Trennung im Positiven und mit dem gegenseitigem Wunsch nach Glück und Zufriedenheit die ideale Grundlage für jede neue Lebenssituation. Auch für das eigene Gefühl ist ein Abgang mit einem Lächeln im eigenen Gesicht, aber auch in jenem der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen sowie Chefinnen und Chefs, der erdenklich schönste, den wir uns vorstellen können.