Mit diesen Zahlungen und Steuern musst du bei einer Selbständigkeit rechnen
Das Thema Steuern wird von vielen Selbstständigen als notwendiges Übel betrachtet. Vor allem in der Selbstständigkeit musst du auf vieles achten, ansonsten kannst du schnell Ärger bekommen. Außerdem ist die Steuerfälligkeit auch nicht ganz ohne und hier gibt es nicht selten Selbstständige, die das vernachlässigen bzw. ignorieren. Am Ende haben sie dann nicht ausreichend Geld übrig, um das Finanzamt zu bedienen. Diesen Ärger kannst du einfach vermeiden, wenn du dich mit dem Thema Steuern genauer beschäftigst und dir über die zukommenden Kosten bewusst bist.
Steuerliche Erfassung
Dem Finanzamt kann nichts unter dem Radar durchkommen, da das Finanzamt über Gründungen durch das Gewerbeamt informiert wird. In der Regel erhalten Selbstständige dann 2-4 Wochen nach der Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Deren Ausfüllung sollte korrekt und gründlich erfolgen. Wenn du Hilfe benötigst, hast du die Möglichkeit dich an den eigenen Steuerberater zu wenden oder Hilfe im Internet zu finden. Mittlerweile bieten auch die Finanzämter online Ausfüllhilfe an.
Welche Steuerarten gibt es?
• Einkommenssteuer
Grundsätzlich muss jeder Selbstständige auf sein zu versteuerndes Einkommen eine Einkommenssteuer zahlen. Aktuell gibt es auch einen Grundfreibetrag von 9000 € und dieser Betrag ist steuerfrei. Du zahlst also keine Einkommenssteuer, wenn du im Jahr weniger als 9000 € Einkommen erzielt hast (Gewinn minus außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben).
Die jährliche Einkommensteuererklärung musst du aber trotzdem machen. Ist das Einkommen höher als der Grundfreibetrag, dann musst du Steuern auf das darüber liegende Einkommen bezahlen. Der Steuersatz reicht von 14 bis 42 % und wird größer, je höher das Einkommen ist. So musst du zum Beispiel 45 % auf ein Einkommen über 260.533 € bezahlen. Grundsätzlich wird die Einkommensteuer einmal im Jahr bezahlt, wobei unterjährige Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgelegt werden.
• Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist in der Regel neben der Einkommenssteuer sehr wichtig und die größte Steuerbelastung für Selbstständige. Für die meisten Dinge beträgt sie 19 %, während es für bestimmte Leistungen und Produkte nur 7 % sind. Dazu zählt zum Beispiel die Übertragung von Nutzungsrechten. Meistens gilt für Gewerbetreibende die Regelung von 19 %. Als Selbstständiger ist es sehr wichtig, dass man sich schnell darüber bewusst wird, dass die Umsatzsteuer Pflicht ist und nicht deren Eigentum. Dieser Betrag landet zwar auf dem eigenen Konto, doch etwa 1/6 des Geldes auf dem eigenen Konto ist in der Regel die abzugebende Umsatzsteuer, und daran solltest du dich angewöhnen.
• Vorsteuerabzug
Du wirst als Selbstständiger sowohl Rechnungen stellen als auch welche bezahlen. So kannst du von der eigenen zur zahlenden Umsatzsteuer die Umsatzsteuer in betrieblichen Ausgaben abziehen. Dies kennt man unter dem Begriff Vorsteuerabzug. Kauft man zum Beispiel einen PC für die Arbeit, muss zwar an den Händler die darin enthaltene Umsatzsteuer gezahlt werden, jedoch kann diese bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht und von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen werden.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss man monatlich in den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit bis zum 10. des Folgemonats abgeben. Auch eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung reicht aus, wenn später die Umsatzsteuerlast jährlich unter 7.500 € liegt. Den Abgabetermin kann man mit einer Dauerfristverlängerung um einen Monat nach hinten verschieben. So muss man erst am 10. des übernächsten Monats die Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine Umsatzsteuererklärung ist trotzdem einmal im Jahr fällig.
Regelung für Kleinunternehmer
Du kannst Rechnungen netto stellen, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, da in diesem Fall keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Anderseits kann auch keine Vorsteuer abgezogen werden. Auf diese Weise kann man sich zwar von der Umsatzsteuererklärung entlasten, jedoch geht dabei auch Geld verloren. Bei einer normalen Selbstständigkeit sind die Einnahmen netto und man selbst bezahlt in der Regel bei betrieblichen Käufen nicht den netto Betrag, sondern den netto Betrag erhöht um die Umsatzsteuer. Am Ende bleibt man darauf sitzen, da dieser Betrag nicht zurückgeholt werden kann. Nur wenn du keine größeren Ausgaben hast, solltest du die Kleinunternehmerregelung in Betracht ziehen, ansonsten lohnt sich das nicht besonders aus.
• Gewerbesteuer
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, da diese nur für gewerbliche Selbstständige greift. Dennoch gibt es auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmer einen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. So wird die Gewerbesteuer in diesem Fall nur bei mehr Gewinn fällig, wobei nur der Betrag über 24.500 € besteuert wird und nicht der gesamte Betrag. Die Besteuerung setzt sich aus einer 3,5 % hohen einheitlichen Steuermesszahl zusammen. Dann wird mit dem Hebesatz der eigenen Gemeinde der daraus berechnete Steuermessbetrag multipliziert.
Dazu ein Beispiel: Hat man einen Gewinn in Höhe von 50.000 € im Jahr erzielt, werden erstmals 24.500 € davon abgezogen und die restlichen 25.500 € werden mit 3,5 % multipliziert. Das ergibt einen Steuermessbetrag von 892,50 €. Dieser Steuermessbetrag wird dann mit dem örtlichen Hebesatz von zum Beispiel 300 % multipliziert und es ergibt sich daraus ein Betrag von 2677,50 €, der die Gewerbesteuer repräsentiert. Als Personengesellschaft oder Selbstständiger kann man zudem noch das 3,8-fache des Steuermessbetrags vom zu versteuernden Einkommen abziehen, wodurch sich die Einkommenssteuerlast mindert.
• Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer
Die Lohnsteuer kommt hinzu, wenn man Angestellte hat. In Zusammenhang damit fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Diese muss man für die angestellten Mitarbeiter zahlen. Du bist als Selbstständiger, der Angestellte hat, verpflichtet die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag bei der Lohnzahlung einzubehalten. Dies muss bis zum 10. jedes Monats gemacht werden.
So vermeidest du Fehler bei Steuern
In der Regel können steuerliche Fehler teuer werden. Wer zum Beispiel nicht genug Geld auf dem Konto hat oder falsche Angaben macht, kann Strafen kassieren. Dabei kommen auch Freiheitsstrafen infrage, weshalb man die Steuern sehr ernst nehmen sollte. Aufgrund der unendlich erscheinenden Details, die man beachten sollte und der Komplexität des Themas, solltest du dir einen Fachmann holen oder sich selbst mit dem Thema intensiv beschäftigen. Nicht selten wollen viele Selbstständige sich die Kosten für einen Steuerberater und ein Buchhaltungsbüro sparen, jedoch kann dies manchmal ein Schuss ins Leere sein und man hat am Ende mehr Kosten verursacht, als man sich überhaupt leisten hat. Eine ganz kostenlose Buchhaltung gibt es nicht.
Einen Kommentar schreiben?
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Nur dein Vorname ist zu sehen.
Kommentare
Keine Kommentare vorhanden.
Könnte dich auch interessieren