Die Förderlandschaft in Deutschland bietet eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, um Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Von der Konzeption der Geschäftsidee über die Erstellung eines Businessplans bis hin zur Sicherung der ersten Finanzierungsphase – staatliche Zuschüsse und Förderprogramme spielen eine wichtige Rolle, um diese Übergangsphase zu erleichtern und den Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu legen. Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten geboten, einschließlich der kostenlosen Gründungsberatung, des Gründungszuschusses und weiterer Programme.
Kostenlose Gründungsberatung durch den AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein oft genutztes Instrument, das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt wird, um Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Dieser Gutschein ermöglicht den Zugang zu qualifizierten Gründungsberatungen, um die Geschäftsidee zu formen, einen fundierten Businessplan zu entwickeln und die Weichen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung zu stellen.
Ziel und Zweck des AVGS
Das primäre Ziel des AVGS ist die Senkung der Hürden, die einer Gründung im Weg stehen können. Der Gutschein erleichtert den Zugang zu hochwertiger Beratung und spezialisierten Dienstleistungen, die für eine gründliche Vorbereitung auf die Selbstständigkeit unerlässlich sind. Er adressiert spezifisch die Bedürfnisse von Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen möchten.
Umfang der Förderung
Eine
AVGS-Gründungsberatung deckt eine breite Palette von Themen ab, die für den Gründungserfolg kritisch sind. Dazu gehören:
Geschäftsideenentwicklung:
Die Beratung unterstützt bei der Verfeinerung der Geschäftsidee, um sicherzustellen, dass sie innovativ, realisierbar und marktfähig ist.
Erstellung des Businessplans:
Ein wesentlicher Bestandteil des Beratungsprozesses ist die Unterstützung bei der Erstellung eines detaillierten Businessplans. Dieser Plan dient nicht nur als Leitfaden für die Unternehmensgründung, sondern auch als wichtiges Dokument für die Beantragung weiterer Fördermittel oder Kredite.
Marktanalyse und Marketingstrategien:
Beraterinnen und Berater helfen bei der Durchführung einer umfassenden Marktanalyse und der Entwicklung effektiver Marketingstrategien, um eine starke Marktpositionierung des neuen Unternehmens zu gewährleisten.
Finanzplanung:
Eine gründliche Finanzplanung, einschließlich Budgetierung, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau, wird entwickelt, um die finanzielle Tragfähigkeit des Vorhabens zu untermauern.
Rechtliche Beratung:
Die Beratung bietet auch Unterstützung bei der Klärung rechtlicher Fragen, die bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens auftreten können, wie z.B. die Wahl der geeigneten Rechtsform, Anmeldungen bei Behörden und die Einhaltung von Vorschriften.
Zugang und Beantragung
Der Zugang zum AVGS setzt eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit voraus. Interessierte müssen dort ihre Geschäftsidee vorstellen und ihren Wunsch nach Selbstständigkeit deutlich machen. Die Agentur für Arbeit bewertet anschließend die Erfolgsaussichten des Vorhabens und entscheidet über die Bewilligung des Gutscheins. Ein positiver Aspekt des AVGS ist seine Flexibilität; die Beratung kann individuell auf die Bedürfnisse und den Fortschritt der Gründungsperson zugeschnitten werden.
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Diese Förderung ist speziell darauf ausgerichtet, die finanzielle Unsicherheit in der kritischen Anfangsphase einer Unternehmensgründung zu reduzieren und eine stabile Basis für den Erfolg des neuen Unternehmens zu schaffen.
Struktur des Gründungszuschusses
Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen gegliedert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen in der Gründungs- und Etablierungsphase eines Unternehmens gerecht zu werden:
Erste Phase (Anschubfinanzierung):
In den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit erhalten die Gründerinnen und Gründer finanzielle Unterstützung in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird eine Pauschale von 300 Euro pro Monat für die soziale Sicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung) gewährt. Diese Phase soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken und es den Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, sich voll auf den Aufbau ihres Geschäfts zu konzentrieren.
Zweite Phase (Konsolidierung):
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann für weitere neun Monate eine Unterstützung speziell zur Deckung der Beiträge zur sozialen Sicherung beantragt werden. Diese Phase dient der weiteren finanziellen Entlastung und soll den Gründerinnen und Gründern helfen, ihr Unternehmen auf eine stabile wirtschaftliche Basis zu stellen.
Bedingungen für den Gründungszuschuss:
Status der Arbeitslosigkeit:
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Restanspruch auf Arbeitslosengeld:
Zum Zeitpunkt der Gründung muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen.
Vorlage eines tragfähigen Businessplans:
Wichtig für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist die Vorlage eines detaillierten und tragfähigen Businessplans. Dieser Plan muss eine umfassende Beschreibung des Geschäftsvorhabens, eine Markt- und Wettbewerbsanalyse, eine klare Finanzplanung sowie eine Strategie für Marketing und Vertrieb enthalten.
Die
Tragfähigkeit des Businessplans wird oft im Rahmen einer AVGS-geförderten Beratung erarbeitet und muss von einer fachkundigen Stelle (z.B. einer IHK, HWK, Unternehmensberatung) bestätigt werden.
Fachliche Qualifikationen und Vorbereitung:
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen, um das geplante Unternehmen erfolgreich zu führen. Zudem wird erwartet, dass sie sich durch Beratungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen angemessen auf die Selbstständigkeit vorbereitet haben.
Weitere Förderprogramme und finanzielle Unterstützungen
Neben dem AVGS und dem Gründungszuschuss gibt es zahlreiche weitere Förderprogramme, die Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehen:
EXIST-Gründerstipendium:
Ein Programm, das sich an Hochschulabsolventen, Wissenschaftler und Studierende richtet, die innovative Geschäftsideen umsetzen möchten. Neben finanzieller Unterstützung bietet das Stipendium Zugang zu wertvollen Ressourcen und Netzwerken.
Mikromezzaninfonds-Deutschland:
Dieser Fonds bietet finanzielle Unterstützung in Form von eigenkapitalähnlichen Finanzierungen, insbesondere für Gründerinnen und Gründer, die nur geringe Sicherheiten bieten können.
KfW-Unternehmerkredit:
Ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das sowohl Existenzgründern als auch etablierten Unternehmen günstige Kreditkonditionen für Investitionen und Betriebsmittel bietet.
Innovationsgutscheine:
Viele Bundesländer bieten Gutscheine an, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen finanziell unterstützen.
Branchenspezifische und technologieorientierte Förderprogramme:
Je nach Geschäftsidee können Gründerinnen und Gründer auch Zugang zu Förderprogrammen haben, die speziell auf bestimmte Branchen oder Technologiefelder ausgerichtet sind, wie erneuerbare Energien, Biotechnologie oder die digitale Wirtschaft.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Vielfalt der
staatlichen Zuschüsse und Förderprogramme in Deutschland stellt für alle Gründer eine Interessante Möglichkeit dar, Förderungen zu erhalten um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu Beratung, Weiterbildung und Netzwerken, die für den Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens unerlässlich sind.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit den lokalen Wirtschaftsförderungen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.